Geschäftsführerhaftung bei pflichtwidrig vorgenommenen privaten Zahlungen zulasten der Gesellschaft nach Insolvenzreife
Nachfolgend ein Beitrag vom 18.12.2018 von Kunkel/Kunkel, jurisPR-HaGesR 12/2018 Anm. 3 Orientierungssätze zur Anmerkung 1. Schließt der GmbH-Geschäftsführer im Zustand der Überschuldung einen Mietvertrag, so verletzt er die ihm gemäß § 43 Abs. 2