Massezugehörigkeit von Gegenständen nach Freigabe der selbstständigen Tätigkeit
Nachfolgend ein Beitrag vom 13.8.2018 von Hölken, jurisPR-InsR 16/2018 Anm. 3 Orientierungssatz zur Anmerkung Gegenstände, die der Insolvenzschuldner nach Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit aus den Erträgen dieser selbstständigen Tätigkeit erworben hat, gehören nicht zur