Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes des Insolvenzschuldners bei Drittzahlungen im Rahmen von § 133 InsO
Nachfolgend ein Beitrag vom 2.7.2018 von Roth, jurisPR-InsR 13/2018 Anm. 2 Leitsätze 1. Weiß das Finanzamt, dass ein Dritter, welcher sich für die Steuerverbindlichkeiten des Schuldners verbürgt hat, auf Weisung und unter Verrechnung mit