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Für die Abwicklung von Insolvenzen jeder Größenordnung und Ausgestaltung wurde unter maßgeblicher Beteiligung von Herrn RA Oehlmann und einem Wirtschaftsprüfer im Jahre 1991 ein entsprechendes Softwareprogramm entwickelt, welches im Rahmen eines durch die Kanzlei abgewickelten Großverfahrens mit über 40.000 Mitarbeitern sowohl auf der Ebene des Konkursverwalters als auch bei dem zuständigen Konkursgericht erfolgreich zum Einsatz kam.
Diese Spezialsoftware wurde im Laufe der Jahre erheblich weiter entwickelt und befindet sich zwischenzeitlich bei vielen renommierten Insolvenzverwaltern im Einsatz. Bei den von der Kanzlei betreuten Verfahren, namentlich durch RA Carsten Oehlmann und RAin Birgit Oehlmann, wurde ein Schwerpunkt auf Erhaltung des Produktivvermögens beispielsweise durch Betriebsfortführung in der Insolvenz, übertragende Sanierung oder Ausgründungen gelegt. In Einzelfällen dauerten die Verfahren mehrere Jahre an, in denen durch erhebliche Umsatzsteigerungen verknüpft mit den entsprechenden kostensenkenden Begleitmaßnahmen nachhaltig positive Erträge erwirtschaftet werden konnten, um diese Unternehmen sodann einer Veräußerung zuzuführen.
Diese Erfahrungen in der Insolvenzabwicklung werden aktuell in der Insolvenzbegleitung für betroffene Unternehmen oder Gläubiger genutzt. Aus diesen Erfahrungen heraus ist die Kanzlei Oehlmann heute im Vorfeld einer Insolvenz im wesentlichen zur Insolvenzvermeidung tätig. Ist dieses aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr möglich, erfolgt beratende Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Vielfach stimmen die Vorstellungen und Befürchtungen der Betroffenen mit der tatsächlichen oder rechtlichen Situation nicht überein, so dass Fehlreaktionen mit teilweise katastrophalen Folgen auf der Ebene der Geschäftsführerhaftung die Folge sind.
Hier ist professionelle Beratung im Vorfeld, ebenso und insbesondere auch zu Auswirkungen auf die private Vermögenssituation, das Gebot der Stunde. Lassen Sie sich nicht von sog. Unternehmensbestattern und anderen am Markt tätigen Scharlatanen noch der letzten Reserven berauben! Diese benötigen Sie zur Gestaltung Ihrer privaten und ggf. unternehmerischen Zukunft, etwa mittels einer Auffanglösung, einer übertragenen Sanierung, einem Management-Buy-In/Out oder anderen klassischen Optionen.
Für private Schuldner bieten wir eine Schuldnerberatung an, um unsere Erfahrungen aus den Großverfahren auch anderen Mandanten zugute kommen zu lassen.