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Verkehrsstraftaten sind Straftaten mit Bezug zum Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund. Sie sind als Vergehen oder Verbrechen strafbar. Schutzzweck der einschlägigen Normen ist die Gewährleistung der Sicherheit des Straßenverkehrs. Folgende Verstöße sind beispielhaft zu nennen:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§142 StGB)
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§315b StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§315c StGB)
- Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten (§316 StGB)
- Vollrausch (§323a StGB)
- Unterlassene Hilfeleistung (§323c StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch etc.
Keinesfalls vergessen werden dürfen auch Delikte wie fahrlässige Körperverletzung oder gar fahrlässige Tötung, die bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden häufig im Vordergrund stehen. Da kann ganz schnell die Existenz auf dem Spiel stehen!