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    Eine erfolgreiche Tätigkeit in diesem Bereich erfordert in aller Regel langjährige und vertiefte Erfahrung, daneben laufende Fortbildung und Fach übergreifende Kenntnisse. Gerade der Deliktsbereich der Steuerstraftaten ist verfahrenstechnisch im Stadium des Ermittlungsverfahrens mit „klassischen“ Straftaten nicht zu vergleichen. Dies gilt z.B. für die „richtige“ Abfassung einer Selbstanzeige, die in sehr vielen Fällen wegen kleiner Versäumnisse fehlschlägt, also nicht die begehrte Strafbefreiung erreicht. Oftmals ist auch eine allzu bereitwillige Kooperation der Steuerberater mit den Ermittlungsbehörden erst der Grundstein für eine spätere Verurteilung. Aus diesem Grunde verfügen inzwischen vier Anwälte unserer Kanzlei über eine Fachanwaltsausbildung im Bereich Steuerrecht.

    Es wird grds. unterschieden nach „einfachen“ Steuerordnungswidrigkeiten und nach Steuerstraftaten. Auch die Steuerordnungswidrigkeiten bedürfen einer professionellen Beratung und Begleitung, denn auch wenn bei diesen nicht wirklich ernsthaft eine Haftstrafe droht, können diese existenzielle finanzielle Auswirkungen haben. Erst recht gilt dies natürlich bei Steuerstraftaten, die in der Kanzlei OEHLMANN nahezu immer mit mindestens gleichzeitig zwei Sachbearbeitern betreut werden. Oftmals ist dies bereits deswegen geboten, weil beide Ehepartner Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens geworden sind oder die Ausweitung auf den Ehepartner droht. Die Finanzverwaltung hat in der Regel ein hohes Interesse daran, stets beide Ehepartner in den Fokus der Ermittlungsbehörden gelangen zu lassen, weil mit jedem noch so geringen Grad der Beteiligung an der Steuerstraftat sogleich die Grundlage für eine gesamtschulderische Haftung für die Steuerschulden gelegt wird und die Wahrscheinlichkeit, vor dem Zugriff geschütztes Vermögen zu bewahren, damit ungleich geringer ist.

    Bedauerlicherweise machen wir nicht selten die Erfahrung, dass eine Beauftragung erfahrener Anwälte erst dann erfolgt, wenn der bisherige Steuerberater und/oder „Hausanwalt“ in der Sache nicht weiterkommt oder der Ernst der Lage einfach zu spät erkannt wird. Lassen Sie sich Referenzen bisheriger einschläger Tätigkeiten der Rechtsanwälte benennen und prüfen Sie diese im Einzelfall auch nach! Bei Honorarvereinbarungen, die sich häufig im 5-stelligen Bereich bewegen, sollte man schon wissen, was man dafür als Gegenleistung zu erwarten hat.

    Steuerstrafrecht
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Steuerstrafrecht
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    Steuerstrafrecht
    Stefanie SchrammRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Steuerrecht
    • Testamentsvollstreckerin