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    Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei

    Das Rechtsgebiet Autorecht existiert im Grunde nicht, obwohl sogar die Rechtszeitschrift des ADAC Deutsches Auto Recht (DAR) heißt. Aber auch der Bereich des Verkehrsrechts deckt das, was man gemeinhin unter Autorecht versteht, bei weitem nicht ab. Der Schwerpunkt dort liegt eher auf Fallkonstellationen im Zusammenhang mit dem Verkehrsgeschehen. Das Rechtsgebiet stellt sich je nach Interessenlage in den unterschiedlichsten Facetten dar. In erster Linie ist da die Sicht des Autokäufers zu nennen, wobei es zunächst gleichgültig ist, ob es sich dabei um den Kauf eines Neuwagens, eines Gebrauchtwagens, eines Youngtimers oder gar eines Oldtimers handelt. In allen Fallkonstellationen findet das klassische Kaufrecht Anwendung, dies natürlich einhergehend mit der nahezu unüberschaubaren Fülle von Rechtsprechung zu Fragen der Gewährleistung.

    Kaufrecht, Werkvertragsrecht und Wettbewerbsrecht

    Im Segment der Youngtimer und Oldtimer fokussiert sich das Interesse daneben auch auf das Werkvertragsrecht. Hier geht es teilweise um sechsstellige Beträge, die die professionelle Restaurierung eines seltenen oder sehr gesuchten Fahrzeuges verschlingen. Böse Überraschungen sind da gar nicht so selten. Entscheidend ist, dass für diese Werkverträge kein anderes oder gar geringwertigeres Recht gilt als in jeder „normalen“ Händler-Vertragswerkstatt auch, selbst wenn man sich in der einschlägigen Szene oftmals duzt und man die Werkstatt des Vertrauens über Empfehlungen aus der Szene oder aus Internetforen erlangt.

    Umgekehrt kommt aber auch die Sichtweise des Händlers bzw. der Werkstatt zum Tragen, dort nämlich, wo der Käufer eines 17 Jahre alten Gebrauchtwagens mit 250.000 km Laufleistung 10 Monate nach Kauf von dem Händler den Einbau eines neuen Motors verlangt, der den Zeitwert des Autos bei weitem übersteigt. Aber was gilt bei einem 40 Jahre alten Gebrauchtwagen mit H-Kennzeichen, der toprestauriert im Zustand 1- beworben wird und für 70.000 € verkauft wird? Was sagt das Finanzamt beim Aufbau einer Oldtimersammlung? Können die Ankaufsbeträge und Unterhaltungskosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen werden kann oder verbleibt es bei der sog. Liebhaberei? Muss sich der Händler einem Unterlassungsanspruch eines Vereins zur Förderung des lauteren Wettbewerbs beugen, wenn er Markenlogos von Herstellern in seiner Signalisation verwendet, auch wenn er kein Vertragshändler des Herstellers ist? Darf sich eine auf bestimmte Fahrzeuge spezialisierte Werkstatt auch „Spezialwerkstatt“ nennen?

    Diesen und auch allen anderen Fragestellungen im Bereich des Autorechts gehen wir nach, beantworten diese und fechten diese erforderlichenfalls auch vor Gericht für Sie durch.

    Zwei Fachanwältinnen für Verkehrsrecht

    Die Kanzlei OEHLMANN verfügt mit Rechtsanwältin Ulrike Lamprecht und Rechtsanwältin Danuta Eisenhardt zwischenzeitlich über zwei Fachanwältinnen für Verkehrsrecht, die langjährige Erfahrungen in diesem Fachbereich haben. Daneben ist auch der Kanzleigründer Rechtsanwalt Carsten Oehlmann seit Jahrzehnten in diesem Gebiet tätig, dies insbesondere in der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Betreuung von Autohäusern, kleineren Autohändlern und Spezialwerkstätten sowie Automobilzulieferern.

    Autoszene und Markenclubs

    Mitglieder unserer Kanzlei sind seit Jahrzehnten in die Youngtimer- und Oldtimer-Szene einschließlich der Organisation und Ausrichtung auch größerer Treffen und Veranstaltungen maßgeblich involviert. Etliche Fahrzeuge wurden in dieser Zeit angekauft und teilweise sogar selbst und / oder mit Hilfe einschlägiger Fachunternehmen aufgebaut. Viele davon wurden im Laufe der Zeit auch wieder verkauft, da neue Projekte anstanden. Diese und andere Erfahrungen führten mit dazu, dass heute der gesamte Bereich „rund um das Auto“ ein deutlicher Branchenschwerpunkt in der Beratungspraxis der Kanzlei OEHLMANN darstellt: Von  Unternehmen aus der Automobil-Zulieferindustrie, über eine nennenswerte Anzahl von herstellergebundenen und -ungebundenen (freien) Händlern und Werkstätten, selbstverständlich auch betroffenen Kunden bis hin zu Markenclubs und Betreibern von Internetforen – das Tätigkeitsfeld der Kanzlei OEHLMANN mit den entsprechenden fachlichen Schwerpunkten umfasst all dieses.

    Weiterführende Informationen

    Besuchen Sie uns auch auf unserer gesondert für den Schwerpunkt Autorecht und Verkehrsrecht eingerichteten Website mein-verkehrsrechtanwalt.de, aus der sich viele Antworten für allgemeine aber auch spezielle Fragestellungen ergeben. Nutzen Sie dazu auch die Suchfunktion auf der Navigationsleiste oben rechts, gekennzeichnet mit einer stilisierten Lupe. Diese führt Sie zu Ausführungen auf der Website zu Ihrem Suchwort und auch zu interessanten Beiträgen und Urteilen in der Rubrik Aktuelles. Unten auf dieser Seite finden Sie eine Anzahl von Merkblättern im steuerrechtlichen Kontext, das eine oder andere betrifft auch Konstellationen aus dem Bereich Auto- und Verkehrsrecht, so z.B. die Stichworte „Fahrtenbuch“, „PKW Unternehmer“, „Reisekosten“ und „Taxigewerbe“. Stöbern Sie doch einfach mal ein wenig!

    Verkehrsrecht
    Ulrike LamprechtRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Verkehrsrecht
    • Fachanwältin für Medizinrecht
    Verkehrsrecht
    Danuta EisenhardtRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Familienrecht
    • Fachanwältin für Arbeitsrecht
    • Fachanwältin für Verkehrsrecht
    Verkehrsrecht
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    Verkehrsrecht