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    Nach etlichen Urteilen des Bundesgerichtshofs im Zusammenhang mit Kreditbearbeitungsgebühren forderten Hunderttausende von Kunden – teilweise auch über unsere Kanzlei – die Erstattung der Gebühren von den Banken und Sparkassen. Dankenswerterweise kursierten von etlichen Verbraucherschutz-Organisationen Musterbriefe, ohne diese die Anwälte der Flut der Aufträge zum Jahreswechsel 2014/15 gar nicht mehr Herr geworden wären.

    Begründung der Richter des BGH: Die Bearbeitung eines Kredits ist keine separate Dienst­leistung für den Kunden. Es liegt vielmehr im eigenen Interesse der Bank, die Zahlungs­fähig­keit des Kunden zu prüfen und den Vertrags­abschluss vorzubereiten. Dafür darf sie nicht gesondertkassieren. Für den stets mit Abschluss und Abwick­lung eines Kredit­vertrags verbundenen Aufwand stehen der Bank allein Zinsen zu. In einem späteren Urteil gab der BGH Bankkunden Gelegenheit, im Grunde bereits verjährte Gebühren auch noch zurückfordern zu können. Dies führte zu der „Jahresend-Rallye“ 2014.

    Während die meisten Banken und Sparkassen die Gebühren problemlos erstatteten, gab es einige Kreditinstitute, die sich mit den abstrusesten Gründen weigerten, einzelne Provinzsparkassen ebenso wie zumindest eine europaweit tätige Konsumenten-Bank (Santander-Consumer-Bank). Gerade bei letzterer Bank verwundert dieses Geschäftsgebaren deutlich, denn unsere Erfahrungen in Abwicklungsfällen zeigen ein völlig anderes Gesicht der Bank: freundlich, verständnisvoll, professionell. Bezüglich der „uneinsichtigen“ Banken laufen aktuell etliche Prozesse, die nach unseren Erfahrungen reihenweise mit Anerkenntnisurteilen enden, nachdem die Banken durch die Richter ein paar deutliche Worte „ins Gebetbuch“ geschrieben oder gesagt bekommen haben. Umgekehrt sind Fälle bekannt geworden, in denen Banken (u.a. Deutsche Bank Privat- und Geschäfts­kunden AG) Kreditsachbearbeitungsgebühren sogar unaufgefordert erstattet hat. Diese Bank wiederum zeigt in vielen Abwicklungsfällen ihr anderes – und durchaus hässliches – Gesicht. Rückschlüsse auf die Kundenfreundlichkeit einer Bank sind also in insgesamt in keiner Richtung gestattet und scheinbar immer abhängig vom Einzelfall.

    „Doch die Kredit­bearbeitungs­gebühren bleiben weiter Thema. Die Rück­forderung von ab 2012 gezahlten Gebühren ist noch nicht verjährt. Noch unklar ist außerdem, ob Gebühren, die bei vielen KfW-Krediten und Bauspardarlehen zu zahlen waren, die „einmaligen lauf­zeit­unabhängigen Indivi­dualbeiträge“ der Targo­bank und für gewerb­liche Kredite fällige Gebühren zu erstatten sind. Insgesamt sind noch rund 100 Fälle beim Bundes­gerichts­hof anhängig.“ (Quelle: test.de, Stand Ende 2016)

    Die Anzahl der Fälle vor den unteren Gerichten kann seriös nicht abgeschätzt werden, dürfte jedoch um ein Vielfaches höher liegen. Abzuwarten bleibt die Entscheidung eines höheren Gerichts zu den laufzeitunabhängigen „Individualbeiträgen“ der Targo-Bank, nachdem diese in zumindest einem Fall erstinstanzlich bereits zur Rückzahlung verurteilt worden war.

    Zwischenzeitlich ist der Hype um die Kreditbearbeitungsgebühren etwas abgeflaut, nachdem die weit überwiegende Anzahl von Rückforderungsansprüchen verjährt sein dürften.

    Kredit­bearbeitungs­gebühren
    Birgit OehlmannRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Erbrecht
    • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
    Kredit­bearbeitungs­gebühren
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Kredit­bearbeitungs­gebühren
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht