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    Insolvenzrecht als Spezialmaterie

    Dieses Rechtsgebiet stellt einen der wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei OEHLMANN seit deren Gründung dar. Bereits im Jahre 1991 wurde durch Rechtsanwalt Carsten Oehlmann in Hessen ein Großverfahren mit über 40.000 Mitarbeitern in die Verwaltung übernommen. In der Folge kamen dann weitere Verfahren aus den verschiedensten Branchen und in den verschiedensten Bundesländern dazu. Bei den von der Kanzlei betreuten Verfahren, namentlich durch Rechtsanwalt Carsten Oehlmann und Rechtsanwältin Birgit Oehlmann, wurde ein Schwerpunkt auf Erhaltung des Produktivvermögens beispielsweise durch Betriebsfortführung in der Insolvenz, übertragende Sanierung oder Ausgründungen gelegt. In Einzelfällen dauerten die Verfahren mehrere Jahre an, in denen durch erhebliche Umsatzsteigerungen verknüpft mit den entsprechenden kostensenkenden Begleitmaßnahmen nachhaltig positive Erträge erwirtschaftet werden konnten, um diese Unternehmen sodann einer Veräußerung zuzuführen.

    Insolvenzbegleitung

    Wir haben dann aus grundsätzlichen Erwägungen heraus entschieden, nicht mehr in der Insolvenzabwicklung selbst tätig zu sein, sondern diese Erfahrungen vielmehr in der Insolvenzbegleitung für betroffene Unternehmen oder Gläubiger zu nutzen. Die Kanzlei OEHLMANN ist seitdem ausschließlich im Vorfeld einer Insolvenz im wesentlichen zur Insolvenzvermeidung tätig. Sollte dieses aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr möglich sein, erfolgt eine beratende Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Vielfach stimmen die Vorstellungen und Befürchtungen der Betroffenen mit der tatsächlichen oder rechtlichen Situation nicht überein, so dass Fehlreaktionen ohne vorherige Beratung mit teilweise katastrophalen Folgen auf der Ebene der Geschäftsführerhaftung die Folge sind.

    Auswirkungen auf die private Vermögenssituation

    Hier ist gerade die professionelle Beratung im Vorfeld, ebenso und insbesondere auch zu Auswirkungen auf die private Vermögenssituation und zu strafrechtlichen Aspekten, das Gebot der Stunde. Die Gestaltung der privaten und ggf. unternehmerischen Zukunft, etwa mittels einer Auffanglösung, einer übertragenen Sanierung, einem Management-Buy-In/Out oder anderen klassischen Optionen, ist dann der Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Für diese Tätigkeit bedarf es neben selbstverständlichen Kenntnissen im Insolvenzrecht in erster Linie solcher im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Strafrecht. Nicht ohne Grund verfügen daher Mitglieder der Kanzlei OEHLMANN über derartige, überwiegend durch einschlägige Fachanwaltschaften nachgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen.

    Schuldnerberatung

    Für private Schuldner bieten wir eine Schuldnerberatung an, um unsere Erfahrungen aus den Großverfahren auch anderen Mandanten zugute kommen zu lassen.

    Weiterführende Informationen

    Die Insolvenz stellt einen deutlichen Einschnitt in die unternehmerische Tätigkeit dar, welche auch in steuerlicher Hinsicht Wellen schlägt. Worauf Sie dabei achten müssen und welche Möglichkeiten für Sie bestehen, erfahren Sie zu dem Stichwort „Insolvenz und Steuern“ aus einem unserer Merkblätter unten auf der Seite, die laufend aktualisiert werden.

    Insolvenzrecht
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Insolvenzrecht
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    Insolvenzrecht
    Birgit OehlmannRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Erbrecht
    • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)