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Das Führen eines erbrechtlichen Prozesses gilt zu Recht als eine der „Königsdisziplinen“ des anwaltlichen Berufsstandes. Gilt es doch hier in besonderem Maße, die rechtlichen Interessen des Mandanten stringent zu vertreten, andererseits aber auch persönliche Befindlichkeiten beider Seiten angemessen zu berücksichtigen.
Jahrzehnte lange Prozesserfahrung der Mitglieder der Kanzlei OEHLMANN, die die Prozesstaktik ebenso mitbestimmt wie eine fundierte Kenntnis der erbrechtlichen Literatur und Rechtsprechung sowie umfangreiche interne und externe Recherchemöglichkeiten, helfen den gewünschten Erfolg zu generieren.
Wir sind selbstverständlich bundesweit an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten für Sie tätig. Unsere Honorierung richtet sich hierbei genauso wie diejenige eines „örtlichen“ Rechtsanwaltes nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).