Postsendungen und besonderes elektronisches Anwaltspostfach — beA

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Am Stadtwald 27
99974 Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Postsendungen und besonderes elektronisches Anwaltspostfach — beA

Standort Leinefelde

Bahnhofstraße 46
37327 Leinefelde-Worbis
Telefon: 03605 544 330

Aus „Hinweise für die Tätigkeit des Abwicklers (Stand März 2018)“ der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK):

Der Abwickler hat von Beginn seiner Tätigkeit an sicherzustellen, dass er Kenntnis von der Geschäftskorrespondenz des ausgeschiedenen Rechtsanwalts erhält. Das kann er durch entsprechende Bekanntgabe gegenüber den Mandanten, Gegnern und Gerichten ebenso bewirken wie durch PostNachsendeaufträge oder die direkte Einsicht in die Kanzlei. Er muss sicherstellen, dass der ausgeschiedene Rechtsanwalt nicht die Post abfangen und unterdrücken kann. Der Anspruch des Abwicklers auf Herausgabe der gesamten Kanzleipost ist daher im Wege der einstweiligen Verfügung geltend zu machen, wenn eine einverständliche Lösung nicht möglich ist.

Zu den Aufgaben des Abwicklers gehört es nicht, Zustellungen anzunehmen, die den ausgeschiedenen Rechtsanwalt als Beschuldigten oder Angeklagten betreffen. Das Gleiche gilt, wenn die Postsendungen Ämter betreffen, die der Ausgeschiedene inne hatte oder noch bekleidet.

Der Abwickler muss Zugriff auf das beA des Abzuwickelnden haben. Hier kommt die Regelung in S 25 Abs. 3 RAVPV zur Anwendung. Wird ein Vertreter oder Abwickler bestellt, so räumt die Bundesrechtsanwaltskammer diesem für die Dauer seiner Bestellung einen auf die Übersicht der eingegangenen Nachrichten beschränkten Zugang zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach der Person ein, für die er bestellt oder benannt ist. Dabei müssen für den Vertreter oder Abwickler der Absender und der Eingangszeitpunkt der Nachricht einsehbar sein; der Betreff, der Text und die Anhänge der Nachricht dürfen nicht einsehbar sein. Die zur Einräumung des Zugangs erforderliche Übermittlung von Daten durch die Rechtsanwaltskammer an die Bundesrechtsanwaltskammer erfolgt im automatisierten Verfahren. Der Abwickler hat mit seiner Bestellung automatisch Zugang zu den erforderlichen Daten des Abzuwickelnden. Jedoch hat der Abwickler Zugang nur auf beschränkte Datensätze. Bei Eingang eines Dokuments hat er Zugriff auf die Absenderdaten und den Betreff und kann dies der entsprechenden Akte zuordnen. Es empfiehlt sich, mit dem Absender Kontakt aufzunehmen, über die Bestellung als Abwickler zu informieren und zu bitten, das Dokument direkt auf das beA des Rechtsanwalts (Abwickler) zu senden.

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