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Neues Dienstleistungsprodukt
Da nach unseren Erfahrungen gerade in den von uns schwerpunktmäßig betreuten Rechtsgebieten Erbrecht, Steuerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht mit einer sog. Erstberatung nahezu nie dem Problem der Rechtssuchenden zufriedenstellend begegnet werden kann, haben wir uns entschlossen, ein neues Dienstleistungsprodukt zu kreieren, welches inhaltlich weit über eine Erstberatung hinausgeht und zugleich dem wohlverstandenen Interesse der Rechtssuchenden nach Kalkulierbarkeit der entstehenden Kosten Rechnung trägt.
Leistungsumfang
Sachverhaltsaufnahme: Basis jeder anwaltlichen Tätigkeit ist zunächst die vollständige Aufnahme des Sachverhalts. Das ist oftmals umfangreicher als man gemeinhin denken mag, beugt jedoch Fehlern in der Bewertung und Sachbearbeitung vor. Vielfach unterliegen Mandanten auch Irrtümern im Bereich des Sachverhaltes und der rechtlichen Schlussfolgerungen, die es aufzuklären gilt.
Problemidentifikation: Aus und bei der Sachverhaltsaufnahme wird das zu lösende Problemfeld identifiziert. Nicht selten stellt sich schon bei dem Erstgespräch heraus, dass das vermeintliche Problemfeld so gar nicht existiert, dieses vielmehr auf einer anderen Ebene besteht oder weitere Problemfelder sichtbar werden, die zuvor nicht im Fokus standen.
Lösungsansätze: Nahezu immer können bereits im Erstgespräch gemeinsam mit dem Mandanten tragfähige Lösungsansätze entwickelt werden. Unser oftmals entscheidender Vorteil im Vergleich zu unserem Wettbewerb ist dabei die Kombination der mit Fachanwaltstiteln unterlegten Mehrfachqualifikation der Berufsträger.
Schriftliche Dokumentation: Im Ergebnis der Gestaltungsberatung – Erstgespräch erhalten Sie (nur nach gesonderter Vereinbarung) im Einzelfall eine kurze schriftliche Zusammenfassung des zugrundeliegenden Sachverhalts sowie der entwickelten Lösungsansätze.
Die Gestaltungsberatung – Erstgespräch wird Ihnen Antworten auf Ihre oft zahlreichen offenen Fragestellungen geben, auf deren Basis und der schriftlichen Dokumentation Sie dann weitere Entscheidungen treffen können. Der zeitliche Umfang ist begrenzt auf 90 Minuten Gesprächsdauer einschließlich eines evtl. für die schriftliche Zusammenfassung kalkulierten Aufwandes.
Kalkulierbare Kosten
Wir können Ihnen dieses neue Dienstleistungsprodukt Gestaltungsberatung – Erstgespräch zu einem Pauschalpreis in Höhe von 495 € incl. MwSt. anbieten und zwar unabhängig von der finanziellen Größenordnung, um die es geht. Eine Abrechnung nach dem sog. Gegenstandswert der Angelegenheit, die teilweise vollkommen unangemessene Größenordnungen annehmen kann, erfolgt daher im Rahmen dieser Gestaltungsberatung – Erstgespräch ausdrücklich nicht!
Volle Anrechnung
Soweit Sie sich innerhalb eines zu vereinbarenden Zeitraumes entscheiden, die Kanzlei OEHLMANN auch mit der Umsetzung der entwickelten Lösungsansätze zu beauftragen, erfolgt eine volle Anrechnung der gezahlten Honorare im Rahmen der Gestaltungsberatung – Erstgespräch.