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Grundstücksrecht
Immobilien- / Liegenschaftsrecht
Der Begriff Immobilienrecht oder Liegenschaftsrecht umfasst alle Rechte bezogen auf das Grundstück sowie auf Gebäude und Eigentumswohnungen. Maßgebliche gesetzliche Regelungen finden sich im schuldrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs, welche insbesondere für den Abschluss eines Kaufvertrags gelten, sowie im sachenrechtlichen Teil des BGB bezieht sowie in der Grundbuchordnung (GBO).
Unter den allgemeinen Begriff des Immobilienrechts fallen zusätzlich auch das Wohnungseigentumsrecht, das Maklerrecht und das private Baurecht sowie das Architektenrecht. Das öffentliche Baurecht regelt hingegen z. B. Fragen zur Baugenehmigung oder einem Bebauungsplan.
Immobilienentwicklung
Im Segment der Immobilienentwicklung werden wir häufig im Zuge unserer anderweitigen Tätigkeiten mit der Hilfestellung bei der Entwicklung und / oder der Begleitung des Verkaufes gewerblich oder privat genutzter Immobilien befasst. Hier gilt es, z.B. unsere Erfahrungen bei der Beseitigung rechtlicher oder sonstiger Hindernisse einzubringen. Die Bandbreite reicht hierbei von Ein- und Mehrfamilienhäusern jeglicher Größe, Villen und Herrenhäusern aus den verschiedensten Epochen, Schlössern und ehemaligen Kirchengebäuden bis hin zu Fabrikanlagen, Hotels, Sportanlagen, Brauereien, abgebrochenen Bauträgermaßnahmen und unbebauten Flächen. Unsere Auftraggeber rekrutieren sich dabei vornehmlich aus dem Kreis der Eigentümer selbst oder auch der Gläubigerbanken. Problemfelder entstehen oft aus der drohenden steuerlichen Nichtanerkennung von Investitionen bei sog. Liebhaberobjekten, Überschreitung von Baukosten in Verbindung mit einer unzureichenden Finanzierung, notleidender Kredite aufgrund Wegfall von Mietern oder sonstiger Einkommensquellen.
Kooperation
Unsere Tätigkeit kann sich ggf. unter Einbindung weiterer Berater aus dem bisherigen Umfeld des Auftraggebers oder aus unserem Expertennetzwerk auf die Optimierung bisheriger oder die Konzeption und Umsetzung neuer Nutzungsvarianten zur Stärkung des Ertragswertes einer Immobilie erstrecken. In anderen Sachverhalten kommt gelegentlich auch die Variante der Zwangsversteigerung nebst anschließendem Erwerb aus dem Bereich „family and friends“ oder interessierten Dritten, die eine Rückvermietung (und Rückkaufsoption) an den bisherigen Eigentümer ermöglichen, in Betracht. In der Mehrzahl der Fallkonstellationen empfiehlt sich – trotz oftmals angespanntem Verhältnis – jedoch die Kooperation mit der Hausbank, die oftmals an solchen Lösungsvarianten bereits deswegen interessiert ist, weil die Abwicklung und Zwangsverwertung ein teurer und nahezu immer mit Verlusten einhergehender Weg ist, den es möglichst zu vermeiden gilt.
Weiterführende Informationen
Unten auf der Seite finden Sie Merkblätter für Hausbesitzer zu interessanten Fragestellungen, die laufend aktualisiert werden.