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    Die Pacht ist ein Vertragsverhältnis, das in vielen Punkten dem Mietverhältnis ähnelt. Anders als beim Mietverhältnis gestattet die Pacht dem Pächter aber noch das Recht, die Früchte der Pachtsache zu ziehen, z.B. landwirtschaftliche Flächen oder auch Gaststätten nebst Inventar. Ein wesentlicher weiterer Unterschied ist der Umstand, dass der Pächter in der Regel für die Erhaltung der Inventarstücke sorgen muss. Oft ist die Pacht an den Umsatz gekoppelt, den der Pächter bei der Nutzung des Pachtobjektes erzielen kann.

    Die Begründung eines Pachtverhältnisses kann sich gerade bei gewerblich genutzten Flächen bzw. Objekten je nach Interessenlage für den Verpächter oder Pächter oder aber auch für beide Parteien als vorteilhafter als die Begründung eines Mietverhältnisses erweisen. Vielfach werden beide Begriffe auch verwechselt oder Regelungsinhalte vermischt. Für die Pacht von Kleingärten und die Landpacht gelten besondere Vorschriften.

    Pachtrecht
    Thomas HansenRechtsanwalt

    Pachtrecht