Kündigungsschutz

Standort Mühlhausen

Am Stadtwald 27
99974 Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Kündigungsschutz

Standort Leinefelde

Bahnhofstraße 46
37327 Leinefelde-Worbis
Telefon: 03605 544 330

Kündigungsschutzgesetz

Ar­beit­neh­mer genießen bei ordentlichen Kündigungen Kündigungsschutz in erster Linie durch das Kündi­gungs­schutz­ge­setz (KSchG), wenn dieses Anwendung findet. Ordentliche Kündigungen sind hiernach nur zulässig als

betriebsbedingte Kündigung

verhaltensbedingte Kündigung

personenbedingte Kündigung

krankheitsbedingte Kündigung (als Unterfall der personenbedingten Kündigung)

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außerordentliche Kündigung

Verdachtskündigung

Änderungskündigung

Teilkündigung

Kündigungsschutzklage

Das Vorliegen einer der genannten Gründe, die an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft sind, überprüft das Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage.

Ausschluss aus dem Anwendungsbereich

Aber nicht jeder Arbeitnehmer unterfällt dem Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes. Im Übrigen führt selbst die Eröffnung des Anwendungsbereiches des KSchG nicht automatisch dazu, dass eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber nicht mehr möglich ist, sondern nur unter den dort im einzelnen genannten Voraussetzungen. Auch bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer nicht durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt.

Daneben erfahren bestimmte Personengruppen besonderen Kündigungsschutz.

Kündigungsschutz
Danuta EisenhardtRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht
Kündigungsschutz
Thomas HansenRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht