Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Leinefelde
Telefon: 03605 544 330

Gotha
Telefon: 03621 510 18 60 (RAe)
Telefon: 03621 510 18 00 (StB)

oder schreiben Sie hier eine Mail:





    Felder mit * sind Pflichtangaben.

    Grundsätzlich ist es Aufgabe der Eltern, bei der Trennung zu entscheiden, bei wem sich die Kinder aufhalten und wer diese betreut und versorgt.

    Die Eltern sollten zum Wohle der Kinder überlegen, wer sich den Belangen der Kinder am meisten widmen und diese am besten in ihrer zukünftigen Entwicklung fördern kann. Zumeist wird dies die Kindesmutter sein. Dies ist aber nicht zwingend.

    Obwohl dies wünschenswert wäre, ist es den Kindeseltern oft nicht möglich, die Frage des Sorgerechts vernünftig und einvernehmlich zu regeln und gleichzeitig zu vereinbaren, dass streitige Themen nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Dies ist umso bedauerlicher, als Kinder grundsätzlich die Unterstützung und Zuwendung beider Elternteile benötigen, um die Trennung der Eltern bewältigen zu können.

    Trennung und Scheidung ändern zunächst einmal nichts daran, dass den Kindeseltern weiterhin das gemeinsame Sorgerecht zusteht. In Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für die Kinder haben die Eltern gemeinsam zu entscheiden; die Fragen des täglichen Lebens kann hingegen derjenige Elternteil entscheiden, bei welchem sich die Kinder gerade befinden, wobei auch hier zumeist eine Abstimmung sinnvoll ist.

    Sofern sich Eltern bei einzelnen Angelegenheiten oder generell nicht einigen können, ist es Aufgabe des Familiengerichts, entsprechende Entscheidungen zu treffen oder das Sorgerecht einem Elternteil ganz oder teilweise allein zu übertragen. Dabei ist zwingend das Jugendamt mit einzubeziehen.

    Sorgerecht
    Danuta EisenhardtRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Familienrecht
    • Fachanwältin für Arbeitsrecht
    • Fachanwältin für Verkehrsrecht