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    Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser eine Absicherung seines testamentarischen Willens und vornehmlich bei mehreren Erben und/oder Vermächtnisnehmern eine geregelte Abwicklung des Nachlasses erreichen.

    Das Gesetz unterscheidet die Abwicklungsvollstreckung, die letztlich auf die Auseinandersetzung des Nachlasses gerichtet ist, sowie die sog. Verwaltungs- bzw. Dauervollstreckung, bei denen die Verwaltung des Nachlasses im Vordergrund steht.

    Sowohl Rechtsanwältin Birgit Oehlmann als auch Rechtsanwalt Carsten Oehlmann sind Testamentsvollstrecker (AGT).

    Testamentsvollstreckung

    Testamentsvollstreckung
    Birgit OehlmannRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Erbrecht
    • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
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    Testamentsvollstreckung
    Stefanie SchrammRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Steuerrecht
    • Testamentsvollstreckerin
    Testamentsvollstreckung
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

    Testamentsvollstreckung