Garagengold - Die Investition in einen Oldtimer

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In Zeiten marginaler Zinserträge auf Guthaben ist die Suche nach Alternativen durchaus verständlich. Davon hat zuletzt der Immobilienmarkt – Stichwort: Betongold – massiv profitiert und die im Zuge der Finanzkrise teilweise ins Bodenlose gefallenen Immobilienpreise deutlich ansteigen lassen. Damit wurde der durch nichts zu rechtfertigende Preisverfall gestoppt und eine vernünftige Wertrelation wieder hergestellt, teilweise kommt es auch schon zu „Überhitzungserscheinungen“, wie die Preisentwicklung in Berlin und vor allem München zeigen.

Vielen potentiellen Anlegern ist ein Investment in wenig durchschaubare Immobilienfonds oder in Immobilien, die nicht „vor der Haustür“ belegen sind, suspekt. Da liegt es durchaus nahe, greifbarere Investitionsobjekte in die engere Wahl zu nehmen, solche, die man mit einigermaßen überschaubarem Risiko kaufen und sogar in die eigene Garage stellen kann. Warum also keinen Oldtimer sein eigen nennen? Das verbindet das Investment mit Spaß und Sympathiereaktionen bei den insbesondere in den Sommermonaten angesagten Ausfahrten. Als Neuling in der Oldtimer-Szene ist jedoch Vorsicht angebracht. Schnell gerät man an private oder gewerbliche Verkäufer, die sofort erkennen, dass man noch unerfahren ist und die aufgehübschte Schrottlauben als super Investment für teures Geld verkaufen wollen. Die vermeintlich gute Investition erweist sich dann als teurer Fehlschlag.

Dies kann man vermeiden, in dem man sich erst einmal darüber  klar werden sollte, ob der Fokus in erster Linie auf Nutzung eines Oldtimers ausgelegt ist und den damit verbundenen Spaßfaktor oder ob es sich um eine reine Investmententscheidung handelt mit dem alleinigen Ziel der Wertsteigerung. Im ersten Fall bietet sich der Einstieg in das „andere“ Fahrvergnügen über den Kauf eines fertig restaurierten oder in gutem unverbrauchten Zustand befindlichen Alltagsklassikers an. Dafür gelten beispielsweise die Volvo Amazon, Mercedes SL (Baureihe R 107), VW Bulli T2 oder T3, Alfa Romeo Spider, Fiat 124 Spidereuropa und diversen britischen Roadster der 70er Jahre als geeignet. Hier gibt es auch zahlreiche Markenclubs, einschlägige Internetforen etc., bei denen man sich informieren kann und wertvolle Hinweise in Form von Kaufberatungen erhält. Worauf muss man speziell bei dem gesuchten Modell achten? Welche Ausstattungen oder Motorisierungen sollte man meiden? Wie ist die Ersatzteilversorgung und welche Teiledealer sind zu empfehlen? Auf all diese Fragen erhält man in der Regel hilfreiche Antworten. Dann steht der Ausfahrt mit dem „neuen“ Oldtimer oder die Teilnahme an einem organisierten Treffen mit Gleichgesinnten nichts mehr im Wege. Für den Kauf eines Oldtimers kann man im ersten Schritt durchaus auf das Vertragsmuster ADAC zurückgreifen. Viel besser können das auch angebliche „Oldtimerrecht-Anwälte“ nicht.

Im zweiten Fall, also dem gezielten Investment in einen Oldtimer, bedarf es definitiv professioneller Beratung. Zunächst einmal sollte man sich davon verabschieden, merkliche Wertsteigerungen in kurzer Zeit realisieren zu können. Von Ausnahmen abgesehen, die schlichtweg nicht planbar sind, ist das Oldtimer-Investment stets langfristig ausgelegt, also mindestens auf einen Zeitraum von 8-10 Jahren. Für diesen Zeitraum muss eine „standesgemäße“ Unterkunft für das „Schätzchen“ organisiert werden, Vorkehrungen gegen Standschäden getroffen werden usw. Wenn man mit dem Fahrzeug an Ausfahrten und Oldtimer-Rallyes (Gleichmäßigkeitsprüfungen) teilnehmen will, muss das Fahrzeug laufend in einem uneingeschränkt fahrfähigen Zustand gehalten werden, um böse Überraschungen zu vermeiden. Fragen der Versicherung stellen sich in diesem Zusammenhang ebenfalls. Wir empfehlen beim Kauf eines Oldtimers, diesen nicht ohne erweitertes Classic Data-Zertifikat zu erwerben. Liegt ein solches nicht vor, nehmen Sie bei Investitionen jenseits der 10.000€ von einem Kauf Abstand, wenn Sie irgendwelche noch so geringen Zweifel haben. Die von Classic Data entwickelten Zustandsnoten sind in der Oldtimerszene mittlerweile fest als Standard etabliert. Als Grundlage der von Classic Data regelmäßig in der Fachpresse veröffentlichten Werte sind sie im Handel anerkannt und dienen außerdem der präzisen Versicherungseinstufung.

Aktuell ist ein absoluter Porsche 911-Hype zu verzeichnen, der die Vorgängerbaureihe 356 inzwischen weit abgehängt hat. Selbst Modelle aus Mitte der 90er Jahre werden zu Preisen gehandelt, die eigentlich durch nichts mehr zu rechtfertigen sind. Ich habe schlichtweg Glück gehabt, dass mein 911er Targa aus Anfang der 80er Jahre in 7 Jahren seinen Preis (vielleicht auch seinen Wert) annähernd vervierfacht hat. Weitere nennenswerte prozentuale Preissteigerungen erwarte ich nicht mehr. Gleiches gilt für die diversen Katzen, Jaguar und Daimler aus Anfang der 80er Jahre, die vor 10 Jahren noch für unter 2.000€ am Markt zu haben waren. Puristen vertreten in diesem Zusammenhang oft die Auffassung, dass man ein einmal im Besitz befindliches Fahrzeug nie wieder verkaufen sollte. Dann aber gibt es keinen Wandel und nicht jeder verfügt über eine beheizte und abschließbare Halle, um eine eigene Oldtimersammlung zu beginnen und zu unterhalten. Aber auch diese wird erfahrungsgemäß, gleich wie groß der Platz ist, auf Sicht zu klein, denn je mehr Platz man hat, um so mehr Fahrzeuge werden angeschafft. Man wagt sich an Restaurationsobjekte heran, für die man natürlich noch einen weiteren Teileträger benötigt usw. Aber dann ist man praktisch schon mittendrin, von dem Oldtimer-Virus unheilbar befallen … Ich werde also den Porsche verkaufen, einen Daimler DD6 aus 1986 in windsorblau mit Leder ivory sowie einen Jaguar XJ 12 Souvereign aus 1982 aus dem Bestand restaurieren, parallel dazu nach einem weiteren Investment als Wiederanlage Ausschau halten, vielleicht ein Volvo 1800S Coupe aus Anfang der 70er oder gar den derzeit unterbewerteten Bentley T1 oder T2 möglichst als LHD oder beide? Platz habe ich ja …

Wir beraten Sie

  • vor dem Kauf Ihres Oldtimers über Beschaffenheitsangaben, Zustandsnoten und deren herausragende Bedeutung
  • nach dem Kauf über die Durchsetzung eventueller Gewährleistungsansprüche
  • vor, während oder nach einer durch Sie beauftragten Restauration bei auftretenden Problemen, etwa der Überschreitung von Kostenkalkulationen, Abweichungen von der ggf. vereinbarten Zustandsnote, Überschreitung der vereinbarten Restaurationsdauer
  • im Falle eines Unfalles (auch Brand oder Diebstahl) mit einem Oldtimer und damit regelmäßig im Zusammenhang stehenden Versicherungsfragen
  • bei Import eines Oldtimers und den damit einhergehenden Fragestellungen (Transport, Zölle, Steuern)

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Ulrike LamprechtRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht
  • Fachanwältin für Medizinrecht
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  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht