Irrige Preisauszeichnung im Onlinehandel (1% des UVP)
Nachfolgend ein Beitrag vom 7.4.2017 von Lach, jurisPR-ITR 7/2017 Anm. 5 Leitsätze 1. Ein günstiges Angebot in einem Internetshop nutzen zu wollen ist grundsätzlich nicht zu beanstanden und auch nicht treuwidrig. 2. Ist aber für