Werbung eines Rechtsanwalts mit besonderer Qualifikation: Anforderungen an einen „Spezialisten für Erbrecht“
Anwaltsgerichtshof Hamm, Urteil vom 07. März 2014 – 2 AGH 20/12 –, juris Orientierungssatz 1. Wirbt ein Rechtsanwalt für sich mit der Bezeichnung "Spezialist", muss er in der von ihm beworbenen beruflichen Tätigkeit qualitativ weit über den