Testamentsvollstreckung: Erfordernis der Zustimmung des Testamentsvollstreckers zu einem Darlehensvertrag zwischen einem Erben und einer Bank
KG Berlin, Urteil vom 24. Februar 2014 – 8 U 157/12 –, juris Leitsatz Ist über den Nachlass Testamentsvollstreckung angeordnet, bedarf ein Darlehensvertrag zwischen einem Erben und einer Bank zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung des Testamentsvollstreckers (§§