Arzthaftung: Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit dem Absetzen von Marcumar vor einem operativen Eingriff

OLG Köln, Urteil vom 26. Februar 2014 – I-5 U 68/13, 5 U 68/13 –, juris Leitsatz 1. Das Unterlassen einer grundsätzlich gebotenen begleitenden Heparintherapie nach dem (fachlich korrekten) Absetzen von Marcumar bei einem schwerstkranken Patienten