Pflichtteilsentziehung: Wegnahme von Fleischprodukten in der elterlichen Metzgerei als Entziehungsgrund
LG Mosbach, Teilurteil vom 31. Januar 2014 – 2 O 182/13 –, juris Orientierungssatz Eine Pflichtteilsentziehung mit der Begründung, das Kind habe in der elterlichen Metzgerei durch Wegnahme von Wurst- und Fleischwaren seine Eltern bestohlen, ist unwirksam.