OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. Januar 2014 – 15 W 2060/13 –, juris

Leitsatz

Die in einem gemeinschaftlichen Testament aufgenommene Klausel, die das „gleichzeitige Versterben“ beider Ehegatten betrifft, greift auch dann ein, wenn die Erblasser mehrere Monate nacheinander versterben und es dem überlebenden Ehegatten aus Verzweiflung über den Tod des Ehepartners nicht möglich war, ein neues Testament zu errichten.