Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Januar 2014 – 6 W 549/13 –, juris

Leitsatz

Die in der Sachentscheidung im Erbscheinserteilungs- und Erbscheinseinziehungsverfahren nicht getroffene (vergessene) Kostenentscheidung kann nur im Ergänzungsverfahren des § 43 FamFG nachgeholt werden.