Ablehnung eines Beratungshilfeantrags erfordert förmliche Entscheidung
Beschluss vom 29. April 2015 1 BvR 1849/11 Wird einem Antrag auf anwaltliche Beratung nach dem Beratungshilfegesetz nicht in vollem Umfang entsprochen, muss hierüber grundsätzlich förmlich entschieden werden. Dies hat die 1. Kammer des Ersten Senats