Nachfolgend ein Beitrag von Claudia Bachmann vom 17.05.2015 in der

Der Streit zwischen Gnauck und Kubitzki geht weiter

Mühlhausen. Der Rechtsstreit zwischen dem früheren Thüringer Staatskanzleiminister Jürgen Gnauck (CDU) und dem Linke-Politiker Jörg Kubitzki geht weiter.

Kubitzki hat inzwischen Klage beim Amtsgericht Mühlhausen eingereicht, bestätigte sein Anwalt Carsten Oehlmann unserer Zeitung. Ziel sei es, einer angekündigten Strafanzeige wegen Beleidigung die Grundlage zu entziehen. Der Landtagsabgeordnete will sich vom Gericht bestätigen lassen, dass er eine konkrete Behauptung über Gnauck nicht unterlassen muss. Dabei handelt es sich um eine „negative Feststellungsklage“, weil laut Oehlmann ein Unterlassungsanspruch nicht bestehe. Kubitzki hatte Gnauck vor wenigen Wochen als „Anwalt“ bezeichnet, „der selbst als ehemaliger Minister der CDU-Staatskanzlei gehen musste, weil er sich auf Kosten Thüringens bedient“ hat.

Abfälliger Satz bildete den Auftakt

Nach Auffassung von Carsten Oehlmann werde die Äußerung vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und sie stelle „keine unwahren Tatsachenbehauptungen“ dar. Die Zivilrichterin soll das klären. Kubitzki hatte zuvor eine von Gnauck geforderte Unterlassungserklärung nicht unterschrieben.

Ausgangspunkt für die Äußerung war die Entscheidung der Stadtverwaltung Langensalza, ein Urteil des Landgerichtes Mühlhausen zu höheren Kliniklöhnen anzufechten. Angesichts der Berufung hatte sich Kubitzki im Februar 2015 negativ über Gnauck geäußert, der als Rechtsanwalt die Stadt Bad Langensalza vertritt. Noch ist nicht klar, ob es zu einer Verhandlung kommt. Ein Termin steht deshalb nicht fest. Kubitzki hatte diese Äußerungen auf Anfrage dieser Zeitung getätigt. Er war damals um eine Stellungnahme zur Berufung der Stadt Bad Langensalza gegen eine Urteil des Landgerichtes Mühlhausen befragt worden. Das Gericht hatte zuvor eine Erhöhung der Gehälter am Hufeland-Klinikum und damit einen Gesellschafterbeschluss für rechtmäßig erachtet. Der nunmehrige Kläger kritisierte die Einlegung der Berufung und in diesem Zusammenhang den Verfahrensbevollmächtigten der Stadtverwaltung Bad Langensalza, Jürgen Gnauck. Kubitzki bestreitet nicht, dass die Äußerung, die er unterlassen soll, gemacht hat. Er hat aber Mitte Februar dieses Jahres die Forderung von Gnauck zurückgewiesen, diese Äußerung zu unterlassen.

Klärung für künftige Äußerungen

Diesen Anspruch gibt es laut Klage nicht. Nach der Androhung einer Strafanzeige wegen Beleidigung hat er nun diese Feststellungsklage eingereicht. Damit soll für den Landtags- und Kreistagsabgeordneten Kubitzki geklärt werden, ob er die über Gnauck geäußerte Sätze weiterhin sagen darf oder nicht. Im Falle einer Feststellung laut Klage wäre dann auch einer Strafanzeige der Boden entzogen.