Webdesignvertrag und Fotorechte
Nachfolgend ein Beitrag vom 13.1.2017 von Ernst, jurisPR-ITR 1/2017 Anm. 6 Orientierungssätze zur Anmerkung 1. Ein Webdesigner muss bei der Verwendung von Fotos prüfen, ob die Nutzung gebührenpflichtig ist sowie ob die Fotos ggf. nur