Un­ter­neh­men stei­gern er­neut ih­re Ener­gie­ef­fi­zi­enz und er­hal­ten ei­ne Tei­l­ent­las­tung von Strom- und Ener­gie­steu­er

Bundesfinanzministerium, Pressemitteilung vom 11.1.2017 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können auch 2017 eine Teilentlastung von der Strom- und Energiesteuer – den sogenannten Spitzenausgleich – in voller Höhe erhalten. Das Bundeskabinett hat dies am 11. Januar