Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess
Nachfolgend ein Beitrag vom 10.5.2017 von Schulze, jurisPR-ArbR 19/2017 Anm. 5 Leitsatz Der Arbeitnehmer genügt der ihm obliegenden Darlegungslast für die Leistung von Überstunden, wenn er schriftsätzlich vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis