Kein Schadensersatz nach Rücknahme einer Einstellungszusage wegen Tragens eines Kopftuches
Nachfolgend ein Beitrag vom 19.4.2017 von Klostermann-Schneider, jurisPR-ArbR 16/2017 Anm. 3 Leitsätze 1. Kein Schadensersatzanspruch wegen der Rücknahme einer Einstellungszusage, nach der Ankündigung der Lehrkraft im Unterricht ein Kopftuch tragen zu wollen. 2. § 61b