Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Anfechtung gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO
Nachfolgend ein Beitrag vom 14.8.2017 von Burgenger, jurisPR-InsR 16/2017 Anm. 5 Orientierungssätze zur Anmerkung 1. Sprechen gewichtige Indizien für die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens, muss der darlehensgewährende Gesellschafter für ein substantiiertes Bestreiten darlegen, wofür die Mittel