BGH, Pressemitteilung vom 09.08.2017

Beschluss vom 3. August 2017 – 2 StR 265/17

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts Erfurt vom 5. Dezember 2016 verworfen, durch das diese wegen Totschlags durch Unterlassen in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen gebar die Angeklagte, die auch während der Schwangerschaft „Crack“ konsumiert hatte, in den Jahren 2014 und 2015 alleine zwei Kinder, ohne dass sie vor der Geburt irgendwelche Vorbereitungsmaßnahmen getroffen hatte. Sie ließ die Neugeborenen nach der Geburt unversorgt, weshalb die Säuglinge jeweils nach kurzer Überlebenszeit starben. Ihre Leichen wurden im Januar 2016 abseits eines Wirtschaftswegs zwischen Müll aufgefunden.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision durch Beschluss als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


Vorinstanz:

LG Erfurt – Urteil vom 5. Dezember 2016  – 160 Js 946/16 1 Ks

Karlsruhe, den 9. August 2017

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