Kein Risikoaufschlag bei Fremdvergabe von Lackierarbeiten
Nach einem Urteil des AG Mühlhausen fehlt es dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls an einer Anspruchsgrundlage für die Geltendmachung eines Risikoaufschlages für Leistungen, die der Reparaturbetrieb an ein Drittunternehmen vergeben hat. Aus den Entscheidungsgründen: Die