Keine Genehmigungsfiktion bei Fettabsaugung nach Antrag im Ausland

Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass eine Krankenkasse die Kosten für eine Fettabsaugung (Liposuktion) bei einer 53-Jährigen, die über eine Antragseinreichung bei einem Deutschen Konsulat im Ausland eine Genehmigungsfiktion erwirken wollte, nicht übernehmen muss.