Zuschlag aufs Schmerzensgeld bei Bestreiten wider besseres Wissen
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 5.09.2012, Aktenzeichen 7 U 15/12 Einem Motorradfahrer steht nach einem Unfall ein erhöhtes Schmerzensgeld gegen ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs zu, weil dieses die Unfallursache wider besseres Wissen vor Gericht bestritten