OLG Stuttgart, Urteil vom 28. August 2012 – 12 U 18/12 –, juris

Orientierungssatz

Die im Anwalts- und Steuerberatervertragsrecht geltende Vermutung zugunsten des Mandanten, dass dieser sich bei vertragsgerechtem Verhalten beratungsgemäß verhalten hätte, greift nicht ein, wenn nicht nur eine einzige verständige Entschlussmöglichkeit bestanden hätte, sondern verschiedene Handlungsweisen ernsthaft in Betracht gekommen wären, die unterschiedliche Vorteile und Risiken in sich geborgen hätten.