Keine Zensur-Willkür für Facebook unter Berufung auf sein „virtuelles Hausrecht“
Nachfolgend ein Beitrag vom 30.11.2018 von Tönies-Bambalska, jurisPR-IWR 6/2018 Anm. 5 Orientierungssätze 1. Die Zustellung einer Antragsschrift in deutscher Sprache an das in Irland ansässige Unternehmen Facebook Ireland Ltd. ist wirksam. Die Verweigerung der