Der Bundesrat verlangt von der Bundesregierung, für mehr Transparenz und klare Regeln auf digitalen Märkten zu sorgen und hat in einer am 23.11.2018 gefassten Entschließung Maßnahmen angeregt, um Datenmissbrauch sowie die Verbreitung von Falschinformationen zu bekämpfen.

Soziale Netzwerke spielen in der täglichen Kommunikation für viele Menschen eine immer größere Rolle. Die Nutzung sozialer Plattformen im Internet ist allerdings nur durch Preisgabe persönlicher Daten der Nutzerinnen und Nutzer möglich, sorgt sich der Bundesrat. Skandale wie der von Cambridge Analytica hätten jüngst gezeigt, wie schutzlos Userinnen und User im Netz sind. Hier müsse die Bundesregierung tätig werden.

Der Bundesrat verlangt eine Kennzeichnungspflicht für Social Bots – also Programme, die automatisch Inhalte in soziale Netzwerke einstellen und zur gezielten Meinungsmanipulation eingesetzt werden. Die Verbreitung falscher, teils manipulativer Informationen über soziale Netzwerke beeinflusse gesellschaftliche und politische Willensbildungsprozesse, warnt der Bundesrat.

Für soziale Netzwerke sei es oftmals lukrativer, Regeln nicht einzuhalten, da die Strafen geringer als die Gewinne ausfallen. Daher fordert der Bundesrat eine deutlich striktere Regulierung, Aufsicht und Kontrolle auf Basis nationaler und europäischer Vorschriften.

Darüber hinaus setzt er sich dafür ein, dass marktbeherrschende soziale Netzwerke grundsätzlich datensparsam agieren und personenbezogene Daten nur noch anonymisiert oder gar nicht verwenden. Die Daten-Ethikkommission des Bundes solle entsprechende Maßnahmen prüfen und Umsetzungsvorschläge vorlegen.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gelten hierbei nicht.

Weitere Informationen

Entschließung des Bundesrates zu Transparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten (PDF, 382 KB)

juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des BR v. 23.11.2018 (PDF, 382 KB)

Bundesrat fordert Kennzeichnungspflicht für Social Bots
Thomas HansenRechtsanwalt