Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Ein-Personen-GmbH
Nachfolgend ein Beitrag vom 28.8.2017 von Wozniak, jurisPR-InsR 17/2017 Anm. 5 Orientierungssätze 1. Grundsätzlich fehlt es an einer Pflichtverletzung i.S.d. § 43 Abs. 2 GmbHG, wenn die Gesellschafterversammlung den Geschäftsführer zu dem - später beanstandeten