Erforderlichkeit eines häuslichen Arbeitszimmers für die Tätigkeit kein Tatbestandsmerkmal
Nachfolgend ein Beitrag vom 31.7.2017 von Schießl, jurisPR-SteuerR 31/2017 Anm. 2 Leitsatz Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob