Keine Sperrfrist bei Aufhebung der Verfahrenskostenstundung und Einstellung mangels Masse
Nachfolgend ein Beitrag vom 3.7.2017 von Wozniak, jurisPR-InsR 13/2017 Anm. 1 Leitsätze 1. Der Schuldner kann ohne Einhaltung einer Sperrfrist einen neuen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen, wenn in einem vorausgegangenen Insolvenzverfahren die Kostenstundung wegen Verletzung