Reichweite der Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts zur Testierunfähigkeit
Nachfolgend ein Beitrag vom 15.9.2015 von Lange, jurisPR-FamR 19/2015 Anm. 2 Orientierungssätze zur Anmerkung 1. Die Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts (§ 26 FamFG, § 2358 BGB) ist verletzt, wenn die Ermittlungen abgeschlossen werden, bevor feststeht, dass