Keine Geschäftsführerhaftung für nach Insolvenzreife gezahlte Arbeitnehmerentgelte
Nachfolgend ein Beitrag vom 10.10.2016 von Witt, jurisPR-InsR 19/2016 Anm. 2 Leitsätze 1. Analog § 142 InsO wirkt sich eine vom Geschäftsführer veranlasste Zahlung dann nicht i.S.d. § 64 Satz 1 GmbHG masseschmälernd aus, wenn