Nach dem Bundesinnenminister hat es nun auch der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, getan: Letztlich wirft er Teilen der Anwaltschaft vor, ihre rechtsstaatliche Aufgabe, nämlich ihre anwaltliche Tätigkeit, wahrzunehmen. In der Bild-Zeitung führt er aus: „Es gibt eine regelrechte Abschiebeverhinderungsindustrie. Findige Anwälte und Organisationen wie Pro Asyl verhindern die rechtmäßige Rückführung abgelehnter Asylbewerber systematisch. (…)“

In einem gemeinsamen Schreiben an Herrn Wendt wehren sich der Deutsche Anwaltverein und die Bunderechtsanwaltskammer gegen diesen Vorwurf. Es ist die gesellschaftliche Aufgabe der Anwaltschaft, für eine faire und rechtsstaatliche Behandlung der Bürger einzutreten. Der Vorwurf, Teile der Anwaltschaft würden systematisch unrechtmäßige Abschiebungen verhindern, ist schlicht falsch. Schließlich hat in einem Rechtsstaat jeder Rechtsuchende auch derjenige ohne Bleibeperspektive, Anspruch auf anwaltliche Vertretung. Es ist die Verantwortung der Anwaltschaft insgesamt, dass jedermann Zugang zum Recht hat. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe als Verhinderungsindustrie darzustellen, ist sachlich falsch.

Quelle: DAV-Depesche Nr. 39/16