Zurechnung geteilter Inhalte in sozialen Netzwerken
Nachfolgend ein Beitrag vom 24.3.2017 von Albrecht/Wessels, jurisPR-ITR 6/2017 Anm. 5 Leitsatz Wird ein Beitrag in einem sozialen Netzwerk "geteilt", macht sich der Nutzer dessen Inhalte erst dann zu eigen, wenn er die Weiterverbreitung mit