Beteiligung im Erbscheinsverfahren
Nachfolgend ein Beitrag vom 28.3.2017 von Adamus, jurisPR-FamR 6/2017 Anm. 5 Leitsätze 1. Auf Antrag hat eine Beteiligung am Erbscheinserteilungsverfahren zu erfolgen, wenn das Bestehen eines Erbrechts nicht von vornherein gänzlich fernliegend erscheint. 2. Ob