Zur Rechtzeitigkeit einer Mietzahlung bei Erteilung des Überweisungsauftrags am dritten Werktag des Monats und zum Anwendungsbereich der Zahlungsverzugsrichtlinie (RL 2011/7/EU)
Nachfolgend ein Beitrag vom 15.8.2017 von Arndt, jurisPR-BKR 8/2017 Anm. 2 Leitsätze 1. Gemäß § 556b Abs. 1 BGB, der bestimmt, dass die Miete zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der vereinbarten Zeitabschnitte zu