Selbstbeschreibung als „junges dynamisches Unternehmen“ in Stellenanzeige kein Indiz für Diskriminierung wegen des Alters
Nachfolgend ein Beitrag vom 8.3.2017 von Zimmermann/Kallhoff, jurisPR-ArbR 10/2017 Anm. 3 Leitsatz Die Selbstbeschreibung eines Unternehmens als "junges dynamisches Unternehmen" lässt eine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer nicht vermuten. A. Problemstellung In der Praxis ergeben sich bei