Vergütung von Bereitschaftszeiten mit Mindestlohn
Nachfolgend ein Beitrag vom 28.6.2017 von Hoffmann, jurisPR-ArbR 26/2017 Anm. 2 Orientierungssatz zur Anmerkung Zeiten der Arbeitsbereitschaft sind mit dem Mindestlohn zu vergüten; entscheidend bleibt die monatliche Gesamtvergütung, nicht die Zuordnung der gezahlten Vergütungsbestandteile zur